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Gründungszuschuss / Einstiegsgeld


 

Den Gründungszuschuss erhalten Sie, wenn Sie ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen. Die Agentur für Arbeit Externer Link gewährt Ihnen das Geld, sofern Sie einen wöchentlichen Arbeitsaufwand von mindestens 15 Stunden nachweisen können. In den ersten neun Monaten erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld wie gewohnt weiter. Aufgestockt wird dieses durch 300 Euro Gründungszuschuss. So erlangen Sie finanziellen Spielraum, sofern Sie Ihre Selbständigkeit richtig nutzen. Sofern die Agentur für Arbeit dies bewilligt, erhalten Sie anschließend für weitere sechs Monate einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Gründungszuschuss wird Ihnen gewährt, sofern Sie noch mindestens 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. 

Wünschen Sie, den Gründungszuschuss zu nutzen, so sollten Sie sich an unsere Experten wenden. Die Agentur für Arbeit verlangt Ihnen in einem solchen Fall einen Businessplan sowie eine Experteneinschätzung über Ihr geplantes Konzept ab. Zudem benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie über die für Ihre geplante Existenz notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Einstiegsgeld

Sie beziehen ALGII und möchten endlich neu durchstarten? Dann beantragen Sie das sogenannte Einstiegsgeld! Dieses wird zusätzlich zum ALG II gezahlt, sofern Sie eine hauptberufliche Selbständigkeit planen. Maximal 5.000 Euro sind hier möglich. Die tatsächliche Höhe des Zuschusses hängt jedoch von diversen Faktoren ab. Verteilt wird der Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten. Antragsformulare erhalten Sie im zuständigen Job Center beziehungsweise Arge. Mit unserer Hilfe wird es Ihnen gelingen, Ihre Wünsche gegenüber dem Berater durchzusetzen und diesem plausibel Ihre Ziele und Konzepte zu erklären.

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