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Öffentliche Beratungsförderung


 

Seriöse Gründungsberatung zu Preisen, die Sie überzeugen werden! 
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch. Auf dessen Basis können wir Ihnen ein Preisangebot erstellen, welches sich an die von Ihnen gewünschte Beratung anpasst. Bis zu 90% unserer Kosten können Sie sich in Form von besonderen Zuschüssen erstatten lassen. Seriosität hat bei uns oberste Priorität. Aus diesem Grund ist es uns unmöglich, Ihnen schon jetzt konkrete Angaben zu den Kosten zu machen. Jemand aus unserem erfahrenen Expertenteam wird Ihre unverbindliche und individuelle Anfrage entgegennehmen, mit Ihnen gemeinsam den Bedarf erörtern und Ihnen erst im Anschluss einen Preis zu nennen. 

Öffentliche Beratungsförderung vor der Gründung
Bevor Sie ein Unternehmen gründen, können Sie sich die Förderung zur Existenzgründungsberatung sichern. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist bundeslandabhängig. 

Öffentliche Förderung nach der Gründung
Eine Fördermöglichkeit, die Sie auch nach der Gründung Ihres Geschäfts in Anspruch nehmen können, ist die des Gründercoachings Deutschland Externer Link. Neben der Startphase unterstützt Sie das Unternehmen bei der Festigung Ihres bereits bestehenden Geschäfts. Maximal fünf Jahre nach Gründung haben Sie einen Anspruch auf diese Leistung. 12 Monate lang werden Sie auf Wunsch gecoacht. Dies gilt nicht nur für Ihr Gewerbe, sondern auch dann, wenn Sie sich als Freiberufler selbständig gemacht haben. Der Zuschuss kann bis zu 75% der Gesamtkosten betragen – abhängig von Bundesland und tatsächlich anfallender Honorarhöhe.

Sie möchten sich der Arbeitslosigkeit entziehen? Auch in diesem Fall hilft Ihnen das Gründercoaching weiter. In einem solchen Fall werden Ihnen 90% der Beraterkosten erstattet. Dies gilt nur, wenn Sie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld nach SGB II erhalten. Das Gründercoaching ist ein Angebot der KfW Mittelstandsbank Externer Link und muss dort bewilligt werden.