Absicherung
Die Rentenversicherung ist nur dann verpflichtend, wenn Sie als Existenzgründer in Bereiche wie das Handwerk oder in die Pflege einsteigen wollen. Es steht Ihnen frei, sich dennoch freiwillig zu versichern.
Bei der Krankenkasse sieht das schon anders aus. Sie entscheiden sich für die private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung. Zum einen hängt dies von Ihren gesundheitlichen Umständen ab, zum anderen von dem Gründungszuschuss.
Einen Beratungszuschuss erhalten Sie als Gründer, sofern Sie Lehrgänge oder Weiterbildungen mitmachen möchten. Lassen Sie sich von uns unterstützen, denn einen rechtlichen Anspruch haben Sie nicht.
Die Arbeitslosenversicherung tragen Sie freiwillig, sofern Sie dies wünschen.