ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmerpunkt GmbH


 

§1  Wirkungsbereich

 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Mandanten" bezeichnet. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§2  Auftragserteilung und Leistung

2.1  Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Mandanten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:

 

Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Mandanten erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

2.3  Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4  Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.

§3  Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.

§4    Zahlung und Fälligkeit

4.1   Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2   Sobald die Rechnung dem Mandanten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3   Der Klient Mandanten auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4   Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Mandanten nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5    Lieferfristen und Termine

5.1   Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang zeitnah zu bearbeiten.

5.2   Bei Vereinbarung eines Liefertermins, und Nichteinhaltung berechtigt den Mandanten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6    Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Mandanten stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§7    Verschwiegenheitsklausel

 Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Mandanten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Mandanten zurückgesendet.

§8    Haftung

8.1   Die Unternehmerpunkt GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Unternehmerpunkt GmbH  ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Beratungsfirma in demselben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9    Mängelrüge

9.1   Wenn uns der Unternehmerpunkt GmbH  nicht innerhalb von  10 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2   Sollte der Mandant eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.3   Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung        nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Mandant das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

9.4   Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Mandanten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Mandant zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§10  Salvatorische Klausel

        Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§11  Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§12  Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in Stuttgart

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Stuttgart örtlich zuständige Gericht vereinbart.

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